Lineare Brandschutzfugen

Dehnungsfugen, Baufugen und Hohlräume
Gemäß Musterbauordnung 2002 (MBO), die in den einzelnen Landesbauordnungen hinsichtlich Durchführung, Ausführung sowie Richtlinien und Rechtsverordnungen konkretisiert wird , muss nahezu jedes Gebäude in Brandabschnitte eingeteilt werden. Durch Fugen jeglicher Art kann der Feuerwiderstand von Wänden und/oder Decken, die zur „Kapselung“ deklariert wurden, zunichte gemacht werden.
Darum besteht die Notwendigkeit einer brandschutzsicheren Abdichtung von Fugen und Spalten in einem Brandabschnitt. Und zwar zwischen den Bauteilen:
- Wand / Wand
- Wand / Decke (Boden)
- Decke (Boden) / Decke (Boden)
Diese lineare Fugendichtung wurden bei efectis Niederlande auf ihre Feuerwiderstandsfähigkeit als erstes System in Europa nach der aktuellsten europ. Prüfnorm EN 1366 Teil 4 geprüft und erhielt eine Klassifizierung nach EN 13501 Teil 2 von bis zu EI 240 (d.h. 240 Minuten Funktionalität und Isolierung der Brandschutzfuge). Somit ist dieses System in der gesamten EU einsetzbar!

