Brandgeprüfte Befestigung

Innerhalb von notwendigen Fluren und Ausgängen ins Freie (Flucht- und Rettungswege) gilt, nach der Muster-Leitungs-Anlagen-Richtlinie (MLAR/LAR/RbALei) vom November 2005, ein Schutzziel von mind. 30 Minuten.
Brandgeprüfte Befestigungsprodukte
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass Leitungsanlagen vermehrt innerhalb dieser Fluchtwege installiert werden und anschließend eine brandschutztechnisch klassifizierte Unterdecke montiert wird. Derartige Unterdecken dürfen im Brandfall, in Bezug auf deren ausgelegte Feuerwiderstandsdauer (z. B. F30), nicht mechanisch belastet werden. Bei einem Brand im Zwischendeckenbereich (wie z. B. durch einen elektrischen Kurzschluss) darf auf diese Decken weder etwas herabfallen noch aufdrücken. Speziell gilt dies bei Rohrleitungen, bei denen die Rohrbefestigung versagt, da sie nicht auf brandschutztechnische Eignung geprüft wurden bzw. keine Prüfberichte besitzen.
Klicken Sie hier für eine detaillierte Übersicht unserer brandgeprüften Befestigungsprodukte.

