Vorschriften zum Brandschutz

fire logo

Musterbauordnung (MBO)

Grundsätzliches:
Die folgenden Auszüge beschreiben lediglich einen kleinen Teil der Musterbauordnung 2002. Sie sollen die Eckpfeiler des vorbeugenden, baulichen Brandschutz verdeutlichen und Architekten, Fachplanern sowie Fachhandwerkerb als Planungsgrundlage für dienen.

Selbst wenn die Musterbauordnung (MBO / Fassung Nov. 2002) noch nicht in allen Bundesländern als Landesbauordnung baurechtlich eingeführt wurde (vgl. Abbildung 1, Seite 7), ist sie dennoch, aufgrund des Paragraphen § 1 Abs. 1, auf alle Leitungsanlagen innerhalb von Gebäuden anzuwenden, da diese und ... Fortsetzung >>

Landesbauordnungen (LBO)

Die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer werden Schritt für Schritt auf Grundlage der MBO 2002 baurechtlich im jeweiligen Bundesland als Landesbauordnung eingeführt. In diesen Landesbauordnungen, die sich im Detail von einander unterscheiden können, sind unter anderem die Rechtsgrundlagen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes verankert. Sie sind bei erforderlichen Brandschutzkonzepten für Sonderbauten in Betracht zu ziehen. Darüber hinaus gelten Richtlinien zu Leitungs- und Lüftungsanlagen, Normen und technische Regelwerke wie zum Beispiel Technische Regeln für Gasinstallationen ( TRGI), Energieeinsparverordnung ( EnEV) oder Schallschutzrichtlinien.

Der aktuelle Stand der Einführungen der Regelwerke zeigt im Internet mlpartner.de. In Bezug auf den Brandschutz werden in den meisten Bundesländern bereits Anforderungen an feuerhemmende (F30) Bauteile gestellt. In diesen Bundesländern ... Fortsetzung >>

Eingeführte technische Baubestimmungen

In der Liste der Eingeführten technischen Baubestimmungen (ETB) sind die technischen Regeln (Richtlinien und Normen) aufgeführt, die es zu beachten gilt

  • bei der Installation
  • bei der Planung
  • bei Erstellung eines Brandschutzkonzeptes

Insbesondere müssen die „technischen Regeln zum Brandschutz“ (Kapitel 3) sowie die „technischen Regeln zum Wärme- und zum Schallschutz“ (Kapitel 4) aus den ETB beachtet werden. Diese Detaillisten der ETBs können unter is-argebau.de bzw. von den Webseiten der jeweiligen Bundesländer heruntergeladen werden.

Muster-Leitungs-Anlagen-Richtlinie (MLAR)

Grundsätzliches:
Durch die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz wurde im November 2005 eine Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen bei Leitungsanlagen (MLAR) erarbeitet und herausgegeben. Diese wurde in den Mitteilungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), Berlin im August 2006 veröffentlicht und für die Übernahme in die technischen Baubestimmungen der Länder empfohlen. Seitdem wurde die MLAR 11.2005 bereits in fast allen Bundesländern baurechtlich (vgl. Abbildung 2, Seite 4) als LAR/RbALei eingeführt.

Die MLAR befasst sich hauptsächlich mit der ... Fortsetzung >>

Share this: