Ringspaltverschluss im Brandschutz: Anforderungen und Lösungen für Rohrdurchführungen
Bei Rohrdurchführungen durch Wände und Decken entsteht zwischen Leitung und Bauteillaibung häufig ein Ringspalt. Ein fachgerechter Ringspaltverschluss ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der Ausführung im baulichen Brandschutz.
Welche Ausführung zulässig ist, bestimmen die jeweilige Einbausituation und insbesondere der An- beziehungsweise Verwendbarkeitsnachweis des Abschottungssystems. Dabei spielen unter anderem die zulässige Fugenbreite, das verwendete Verschlussmaterial sowie die Abstände zu weiteren Öffnungen und Abschottungen eine Rolle.

Alle Informationen im Whitepaper
Welche Anforderungen gelten für den Ringspalt? Welche Materialien dürfen für den Verschluss eingesetzt werden und welche Abstände müssen zwischen verschiedenen Systemen eingehalten werden?
Unser kostenfreies Whitepaper „Abschottungen und die Sache mit dem Ringspaltverfüllen“ betrachtet diese Fragen anhand konkreter Einbausituationen und Praxisbeispiele.

Inhalt & Schnellverweise
- Begriffserklärung
- Welche Aufgabe hat der Ringspaltverschluss im Brandschutz?
- Welche Vorgaben gelten für den Ringspaltverschluss?
- An- und Verwendbarkeitsnachweise für den Ringspalt genau beachten
- Die richtige Größe der Durchführungsöffnung einplanen
- Abstände beim Ringspaltverschluss berücksichtigen
- Leitungsanordnung und Ringspalt gemeinsam betrachten
- Nicht jede Leitungsanordnung ermöglicht einen geeigneten Ringspaltverschluss
- Welche Materialien sind für einen Ringspaltverschluss möglich?
- Ringspaltverschluss bereits bei der Planung berücksichtigen
- Fazit: Beim Ringspaltverschluss entscheidet der konkrete Nachweis
1. Begriffserklärung
Als Ringspalt bezeichnet man den Zwischenraum, der zwischen einer durchgeführten Leitung und der Bauteillaibung einer Wand oder Decke verbleibt. Je nach Einbausituation wird auch von Restspalt oder Restöffnung gesprochen.
Im baulichen Brandschutz muss dieser Bereich bei der Ausführung der Abschottung berücksichtigt werden. Entscheidend ist dabei nicht nur die Größe des Ringspalts, sondern auch, wie er gemäß dem jeweiligen An- beziehungsweise Verwendbarkeitsnachweis verschlossen werden muss. Je nach System können dafür unterschiedliche Materialien und Fugenbreiten zulässig sein.
Der Ringspaltverschluss bezeichnet den Verschluss des Zwischenraums zwischen Leitung und Bauteil. Dafür können je nach Nachweis beispielsweise Beton, Zementmörtel, Gipsmörtel, nicht brennbare Mineralwolle oder andere zugelassene Materialien vorgesehen sein. In bestimmten Einbausituationen kann sogar keine Verfüllung erforderlich sein.
2. Welche Aufgabe hat der Ringspaltverschluss im Brandschutz?
Ringspaltverschlüsse erfüllen je nach Anwendung unterschiedliche Aufgaben. So können sie beispielsweise Geruchsübertragungen vermeiden oder zur Energieeinsparung beitragen. Im baulichen Brandschutz steht dagegen insbesondere das Ziel im Vordergrund, im Brandfall die Übertragung von Feuer und Rauch in eine andere Nutzungseinheit zu verhindern.
Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob mit Kernlochbohrungen oder größeren Deckenöffnungen gearbeitet wird. Entscheidend ist vielmehr, dass die jeweilige Öffnung zur vorgesehenen Durchführung passt und entsprechend den maßgeblichen Vorgaben verschlossen werden kann.
Grundsätzlich lassen sich verschiedene Arten von Öffnungen unterscheiden:
- Deckenöffnungen werden beispielsweise für Treppen oder Schächte benötigt. Sie werden in der Regel bereits bei der Planung berücksichtigt und statisch bemessen.
- Deckendurchbrüche entstehen dagegen häufig nachträglich. Bei größeren Durchbrüchen kann sich dies auf die Statik des Bauteils auswirken.
- Kernlochbohrungen dienen meist der Durchführung von Leitungen. Ihre Größe sollte so gewählt sein, dass die vorgegebenen Maße eingehalten werden und ausreichend Platz für den erforderlichen Ringspaltverschluss bleibt.
Die Musterbauordnung unterscheidet Gebäude anhand verschiedener Merkmale in fünf Gebäudeklassen. Die folgende Übersicht fasst die Gebäudeklassen 1 bis 5 und ihre jeweiligen Kriterien zusammen.

3. Welche Vorgaben gelten für den Ringspaltverschluss?
§ 40 der Musterbauordnung enthält Vorgaben zu Leitungsanlagen, Installationsschächten und Installationskanälen. Demnach dürfen Leitungen nur dann durch raumabschließende Bauteile mit vorgeschriebener Feuerwiderstandsfähigkeit geführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lange nicht zu befürchten ist oder entsprechende Vorkehrungen dies verhindern.
Darauf nimmt auch die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie unter Punkt 4.1.1 Bezug. In diesem Zusammenhang werden Feuerwiderstandsdauern von 30, 60 oder 90 Minuten berücksichtigt.
Für die konkrete Ausführung des Ringspalts reicht dieser allgemeine Rahmen jedoch nicht aus. Zusätzlich geben die jeweiligen An- beziehungsweise Verwendbarkeitsnachweise des eingesetzten Abschottungsprodukts konkrete Anforderungen für die Ausführung vor.
4. An- und Verwendbarkeitsnachweise für den Ringspalt genau beachten
Mit der Übereinstimmungserklärung bestätigt der ausführende Betrieb, dass die Ausführung gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, allgemeiner Bauartgenehmigung oder allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis erfolgt ist. Dazu gehört auch der Ringspaltverschluss.
Ein Beispiel dafür ist die allgemeine Bauartgenehmigung Z-19.53-2331 der Pacifyre® AWM II Brandschutzmanschette. Für die beschriebene Einbausituation verlangt der Nachweis, die Restöffnung zwischen Bauteillaibung und gegebenenfalls isoliertem Rohr vollständig in Bauteildicke mit formbeständigen, nicht brennbaren Baustoffen zu verfüllen. Als Beispiele werden Beton, Zementmörtel und Gipsmörtel genannt.
Zusätzlich sind unter bestimmten Voraussetzungen weitere Ausführungen möglich. Für Rohre ohne Isolierung mit einem Rohrdurchmesser von höchstens 200 mm werden beispielsweise folgende Varianten angegeben:
| Fugenbreite | Ausführung |
|---|---|
| ≤ 5 mm | keine Verfüllung erforderlich |
| bis 15 mm | Verfüllung mit nicht brennbarer Mineralwolle oder ROKU 1000 Brandschutzkitt |
Damit wird deutlich: Für den Ringspaltverschluss lässt sich keine pauschale Ausführung festlegen. Der jeweilige An- beziehungsweise Verwendbarkeitsnachweis gibt vor, welche Ausführung zulässig ist.
Die folgende Abbildung zeigt die entsprechenden Vorgaben aus Anlage 32 der allgemeinen Bauartgenehmigung Z-19.53-2331 der Pacifyre® AWM II Brandschutzmanschette und veranschaulicht die zulässigen Ausführungen des Ringspalts.

Auch andere Abschottungssysteme enthalten konkrete Vorgaben zum Ringspalt. Bei der Walraven Pacifyre® M Rohrummantelung wird beispielsweise ein maximal 50 mm breiter Ringspalt angegeben. Deshalb sollten Planer und Ausführende die jeweiligen Nachweise auch hinsichtlich der zulässigen Abmessungen genau prüfen.
5. Die richtige Größe der Durchführungsöffnung einplanen
Bereits die Größe der Bauteilöffnung beeinflusst, ob sich der Ringspalt später wie vorgesehen verschließen lässt. Deshalb sollte eine Kernlochbohrung oder ein Durchbruch so bemessen sein, dass die vorgegebenen Maße eingehalten werden und ausreichend Platz für die vorgesehene Ausführung bleibt.
Eine zu klein bemessene Durchführungsöffnung kann die Montage und den anschließenden Ringspaltverschluss erschweren.
Die folgenden Beispiele zeigen, wie sich die Größe der Durchführungsöffnung auf die Ausführung des Ringspaltverschlusses auswirkt. Links ist die Öffnung zu klein bemessen, während die rechte Ausführung ausreichend Platz für den vorgesehenen Verschluss bietet.

Die Durchführungsöffnung ist zu klein bemessen

Neben der Größe der Öffnung spielt auch die korrekte Montage der Abschottung eine wichtige Rolle. Fehler können beispielsweise entstehen, wenn eine Manschette verdreht eingebaut oder der Ringspalt nicht entsprechend den vorgesehenen Vorgaben verschlossen wird.


6. Abstände beim Ringspaltverschluss berücksichtigen
Bei mehreren Leitungsdurchführungen sollten Planer und Ausführende nicht nur den einzelnen Ringspalt betrachten. Ebenso wichtig sind die Abstände zu weiteren Öffnungen, Einbauten und Abschottungen.
Welche Abstände gelten, richtet sich nach den Angaben des jeweiligen Nachweises. Für die Walraven Pacifyre® AWM II Brandschutzmanschette legt die aBG Z-19.53-2331 beispielsweise Abstände zu Abschottungen nach anderen Anwendbarkeitsnachweisen fest.
Dabei gilt für die dort beschriebene Situation:
- Ist eine oder sind beide Öffnungen größer als 40 × 40 cm, muss der Abstand zwischen den Öffnungen mindestens 20 cm betragen.
- Sind beide Öffnungen höchstens 40 × 40 cm groß, muss der Abstand mindestens 10 cm betragen.
Diese Vorgaben müssen bereits bei der Anordnung der Leitungen berücksichtigt werden.
Die folgende Tabelle aus der aBG Z-19.53-2331 zeigt die erforderlichen Abstände der zu verschließenden Bauteilöffnung zu anderen Öffnungen oder Einbauten.

7. Leitungsanordnung und Ringspalt gemeinsam betrachten
Eine beispielhafte Installation mit Schmutzwasser, Trinkwasser, Zirkulation, Heizung und Entlüftung verdeutlicht, wie sich unterschiedliche Leitungsanordnungen auf die spätere Ausführung auswirken können.
Werden verschiedene Leitungen und Systeme ungünstig angeordnet, können sogenannte Zwickel entstehen. Eine geeignete Anordnung kann dazu beitragen, solche Bereiche weitgehend zu vermeiden und den späteren Ringspaltverschluss zu erleichtern.
Die folgenden drei Grafiken zeigen den Unterschied zwischen einer Anordnung mit berücksichtigten Abständen, einer möglichen Zwickelbildung und einer Ausführung, bei der sich die Zwickelbildung weitgehend vermeiden lässt.
Abstände zwischen Systemen beachtet:

Mögliche Zwickelbildung (rot) sehr wahrscheinlich:

Zwickelbildung weitgehendst verhindert:

Darüber hinaus sollten Planer und Ausführende bei Durchführungen mit entsprechenden Manschetten auf deren ordnungsgemäße Befestigung achten.
8. Nicht jede Leitungsanordnung ermöglicht einen geeigneten Ringspaltverschluss
n der Praxis lässt sich eine gewünschte Leitungsführung nicht immer wie geplant umsetzen. Liegen einzelne Leitungen zu dicht zusammen, kann zwischen ihnen der notwendige Platz für die vorgesehene Verfüllung fehlen.
Ein Praxisbeispiel verdeutlicht diesen Fall: Eine gewünschte Anordnung konnte nicht umgesetzt werden, weil eine Verfüllung zwischen den einzelnen Leitungen nicht möglich gewesen wäre. Eine angepasste Leitungsführung schafft dagegen die erforderlichen Zwischenräume.
Die folgenden Abbildungen zeigen den Unterschied zwischen einer ungünstigen und einer angepassten Leitungsanordnung. Links ist der ursprüngliche Kundenwunsch dargestellt, rechts die überarbeitete Ausführung mit ausreichenden Zwischenräumen für einen geeigneten Ringspaltverschluss.


9. Welche Materialien sind für einen Ringspaltverschluss möglich?
Für einen Ringspaltverschluss kommen je nach An- beziehungsweise Verwendbarkeitsnachweis unterschiedliche Materialien infrage.
Neben formbeständigen, nicht brennbaren Baustoffen wie Beton, Zementmörtel oder Gipsmörtel können je nach Nachweis beispielsweise auch nicht brennbare Stopfwolle oder dämmschichtbildende Baustoffe zulässig sein.
In bestimmten Fällen darf ein Ringspalt sogar unverfüllt bleiben. So ist bei der Pacifyre® AWM II Brandschutzmanschette unter den beschriebenen Voraussetzungen bei einer Fugenbreite von höchstens 5 mm keine Verfüllung erforderlich.
Teilweise geben die Nachweise außerdem konkrete Größen für den Ringspalt vor. Können diese Maße aus baulichen Gründen nicht eingehalten werden, ist der Ringspalt entsprechend der vorgesehenen Bauteilqualität auszuführen.
Deshalb sollte nicht allein nach einem bevorzugten Verschlussmaterial entschieden werden. Maßgeblich ist vielmehr, welche Ausführung für das jeweilige Abschottungssystem vorgesehen ist.
10. Ringspaltverschluss bereits bei der Planung berücksichtigen
Ein fachgerechter Ringspaltverschluss beginnt bereits in der Planungsphase. Größe und Einsatzzweck der Durchführungen sollten deshalb frühzeitig festgelegt werden.
Gleichzeitig müssen die erforderlichen Abstände zwischen Öffnungen, Leitungen und Abschottungssystemen berücksichtigt werden. Dadurch lässt sich ausreichend Platz für die spätere Montage und den vorgesehenen Ringspalt schaffen.
Auch die Statik des Bauteils darf bei Durchbrüchen nicht außer Acht gelassen werden.
11. Fazit: Beim Ringspaltverschluss entscheidet der konkrete Nachweis
Beim Verschließen von Rohrdurchführungen kommt es auf mehrere Faktoren an. Neben der Größe der Durchführungsöffnung müssen der Ringspalt, die zulässigen Verschlussmaterialien sowie die Abstände zu benachbarten Öffnungen und Abschottungen berücksichtigt werden.
Dabei gibt es keine einheitliche Lösung für jede Einbausituation. Vielmehr geben die jeweiligen An- beziehungsweise Verwendbarkeitsnachweise vor, wie der Ringspaltverschluss ausgeführt werden darf.
Wer diese Anforderungen bereits bei der Planung berücksichtigt, schafft geeignete Voraussetzungen für die anschließende Montage und einen ordnungsgemäß ausgeführten Ringspaltverschluss.
Über den Autor
Karl-Heinz Ullrich ist Sachverständiger für gebäudetechnischen Brandschutz (EIPOS) und Anwendungstechniker Brandschutz bei Walraven. In diesem Fachbeitrag erläutert er praxisnah, worauf bei Leitungsdurchführungen, Ringspalt und Ringspaltverschluss zu achten ist

Whitepaper herunterladen
Das kostenfreie Whitepaper „Abschottungen und die Sache mit dem Ringspaltverfüllen“ vertieft das Thema und enthält zahlreiche konkrete Beispiele und Abbildungen aus der Planung und Ausführung.
Unter anderem behandelt das Whitepaper:
- Die Aufgabe des Ringspaltverschlusses im baulichen Brandschutz
- Anforderungen aus MBO und MLAR
- orgaben aus An- und Verwendbarkeitsnachweisen
- Unterschiedliche bauliche Situationen bei Rohrdurchführungen
- Abstände zwischen Abschottungssystemen
- Mögliche Zwickelbildung
- Verschiedene Möglichkeiten zum Verschließen des Ringspalts
- Konkrete Beispiele aus Planung und Montage
