Anforderungen an die Befestigung einer Löschwasserleitung „trocken“

Bei der Befestigung einer Löschwasserleitung „trocken“ gelten besondere Anforderungen. Die DIN 14462:2023-07 schreibt vor, dass Halterungen während der zu erwartenden Einsatzdauer auch bei unmittelbarer Beflammung ausreichend standsicher bleiben müssen. Zudem müssen sie statischen und dynamischen Kräften standhalten. Darüber hinaus darf das Versagen einer einzelnen Halterung nicht zum Ausfall des gesamten Systems führen.

Besonders beim Befüllen einer Löschwasserleitung „trocken“ und „nass/trocken“ können erhöhte dynamische Kräfte entstehen. Deshalb müssen die Halterungen die auftretenden Schub-, Gewichts- und Axialkräfte aufnehmen. Nach jeder Richtungsänderung der Rohrleitung ist daher ein Festpunkt vorzusehen.

Befestigung von Löschwasserleitungen „trocken“ mit Walraven Montageschienen und Halterungen in einem U-Bahn-Tunnel nach DIN 14462.

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Darüber hinaus finden Sie Informationen zu maximal möglichen Befestigungsabständen, Bemessungsgrundlagen und Anforderungen an den Befestigungsuntergrund.

Whitepaper Befestigung Löschwasserleitung DIN 14462:2023-07

Was versteht man unter einer Löschwasserleitung „trocken“?

Gemäß DIN 14462:2023-07 versteht man darunter eine Löschwasseranlage, die im Normalfall entleert ist und im Bedarfsfall von der Feuerwehr über eine Löschwasser-Einspeiseeinrichtung unter Druck gesetzt wird.

Besondere Anforderungen an die Befestigung einer Löschwasserleitung „trocken“

Aufgrund der unter anderem zuvor beschriebenen Gründe wird der Befestigung von trockenen Löschwasserleitungen eine besondere Betrachtung eingeräumt. Die DIN 14462:2023-07 definiert zusätzliche Anforderungen abhängig von der Installationssituation der trockenen Leitungsanlage.

Heißbemessung bei Befestigung in brandlasthaltigen Installationsräumen

Sobald eine Löschwasserleitung „trocken“ in einem brandlasthaltigen Installationsraum, der nicht durch eine andere automatische Löschanlage geschützt ist, geführt wird, ist eine Heißbemessung entsprechend der Grundsätze der DIN 4102-4 erforderlich.

Dabei müssen folgende Anforderungen eingehalten werden:

  • Das Befestigungssystem muss aus Stahl, in hängender Ausführung und ohne elastische Zwischenglieder ausgeführt sein.
  • Die Blechdicke der Halterelemente muss mindestens 1,5 mm betragen.
  • Die maximale Länge der unbekleideten Abhänger darf höchstens 1,5 m betragen.
  • Dübel/Anker bedürfen eines Verwendbarkeitsnachweises hinsichtlich Verwendung und Traglast (z. B. Europäische Technische Bewertung (ETA) in Verbindung mit Declaration of Performance (DoP) oder allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ)).
  • Die Halterelemente aus Stahl müssen so dimensioniert werden, dass die berechneten Spannungen die Werte der nachfolgenden Tabelle nicht überschreiten:

Bei der Befestigung einer Löschwasserleitung „trocken“ muss der Funktionserhalt* jedoch nicht höher sein als die Feuerwiderstandsdauer des tragenden Bauteils.

Der Einsatz von Dübeln ohne Verwendbarkeitsnachweis ist erlaubt. Jedoch beträgt die zulässige Zuglast 500 N je Anker. Zusätzlich müssen diese Dübel mit der doppelten Setztiefe im Befestigungsuntergrund verankert sein.

* Funktionserhalt siehe definierte Betriebsdauer der Löschwasseranlage gemäß Brandschutzkonzept.
Wenn dort keine baurechtliche Anforderung definiert, ist die Löschwasseranlage auf 2 h Betriebsdauer auszulegen.

Normkonforme Befestigungslösung für Löschwasserleitung sowie Löschwasserleitungen "trocken"

Alternativen zur Heißbemessung

Bei der Befestigung einer Löschwasserleitung „trocken“ können alternativ zur Heißbemessung auch andere bauliche Schutzmaßnahmen zum Einsatz kommen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Installation in brandlastfreien Bereichen
  • Installation innerhalb der Schutzbereiche durch brandschutztechnisch qualifizierte bauliche Abtrennung
  • EI 30 … EI 120 – Ummantelungen unter Beachtung des Verhältniswertes U/A nach DIN 4102-4:1994-03 bzw. Ap/V nach DIN EN 1993-1-2 (Profilfaktor)