Seminare

Schottungssysteme in der Praxis des Planen & Bauens

Leitungsanlage sind in Gebäuden allgegenwärtig und queren an vielen Stellen feuerwiderstandsfähige Wände und Decken. Gleiches gilt auch häufig für Lüftungsleitungen. Die Installationen der TGA sind daher stets eine große Herausforderung für die Planerteams, die Bauleiter (z.B. bauüberwachende Architekten) oder Fachbaulieter Lüftung, Elektro usw. Sie müssen dafür sorgen, dass sowohl Brand- und Rauchabschnitte als auch Flucht- und Rettungswege richtig geplant, der Einbau vorschriftsmäßig erfolgt und die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden müssen.

Anhand praktischer Beispiele erläutern wir, wie Sie solche Leitungen sicher durch Wände und Decken führen und Durchbrüche zulassungskonform und wirksam verschließen.

SEMINARINHALTE:

■ Gefahren durch Brände
■ Schäden durch Mängel
■ Grundsätzlicher Aufbau Baurecht (MBO, MVV TB)
■ MLAR (Grundsätzliche Reglungsinhalte)
■ Nationale und europäische Verwendbarkeitsnachweise
■ Typische Planungs- und Einbaufehler
■ Tipps für den Umgang mit Abweichungen
■ Abschottungen von Leitungs- und Rohrleitungsanlagen Einsatzmöglichkeiten und Grenzen
■ Vorbereitung und Ablauf einer Brandprüfung
■ Abschottung von Gefahren und Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen
■ Einsatz von Wand- und Raumbausystemen
■ Anwendung von Abschottungssystemen in der Praxis: Elektroschottungen/ Kabelboxen
■ Abschottungen von Lüftungsleitungen, hier Absperrvorrichtungen (BSK, Überströmöffnungen, ERK, DIN 18017-3) –
Einsatzmöglichkeiten und Grenzen
■ Abschottung von Kabeln mit Kabelbandagen
■ Stolperstellen bei der Planung und Ausführung von Kabel- und Rohrabschottungen sowie Absperrvorrichtungen

Termin 5.10.2023 / 9 – 17 Uhr / € 229,- p.P. zzgl. MwSt

Referenten: Karl-Heinz Ullrich (Walraven GmbH), PRIORIT AG, Stöbich GmbH
Seminarleiter: Dipl.-Ing. Karl Olaf Kaiser

BRANDSCHUTZ MIT TROCKENBAU:
ANFORDERUNGEN AN BAUPRODUKTE UND BAUARTEN

Durch die trockene Montage sowie das Zusammensetzen vorgefertigter Bauprodukte und Bauarten zu Konstruktionen stellt der Trockenbau eine flexible, saubere, kosten- und zeitoptimierte Bauweise dar. In der Praxis gibt es jedoch bis heute Diskussionen um die Verwendbarkeitsnachweise von Trockenbaukonstruktionen, die Überarbeitung der geregelten Bauarten in der DIN 4102-4 sowie über die notwendige Überarbeitung der Musterbauordnung.

Die seit 2016 geltende europäische Harmonisierung im Bereich der Gipsfaserplatten und anderer Baustoffe auf Gipsbasis brachte ebenfalls massive Änderungen mit sich, die insbesondere die Baustoffklassifikation betreffen. Um diesen Veränderungen Rechnung zu tragen, werden in dem Seminar die Aussagen der DIN 4102-4:2016-06, der „neuen“ Verwendbarkeitsnachweise (abP, abZ nach dem 01.01.2015) und der „Bauartgenehmigung“ erläutert. Der Schwerpunkt wird auf den richtigen Umgang mit den Verwendbarkeitsnachweisen gelegt.

SEMINARINHALTE:

■ Grundlagen des baulichen Brandschutzes mit Trockenbausystemen: Bauordnungsrecht, DIN 4102, europäische Normung
■ Planungs- und Ausführungsdetails Trockenbausysteme: leichte Trennwände, Deckenbekleidungen und Unterdecken
■ Einflussbereiche des Trockenbaus auf den baulichen Brandschutz
■ Bauprodukte und Bauarten im Trockenbau
■ ATV DIN 18340
■ Nichttragende innere Trennwände
■ Selbstständige Unterdecken und Nutzung des Deckenhohlraums
■ Anschlussdetails, Fugenausbildungen
■ Installationskanäle und -schächte
■ Verschluss von Bauteilöffnungen (Rohr- und Kabeldurchführungen, Revisionsöffnungen, Kabelboxen)
■ Typische Ausführungsmängel
■ Trockenbausysteme im Anwendungsbereich der MLAR

Termin 21.03.2023 / 9 – 16.30 Uhr / € 359,- p.P. zzgl. MwSt

Referenten: Karl-Heinz Ullrich (Walraven GmbH), PRIORIT AG
Seminarleiter: Dipl.-Ing. (FH) Peter Wachs

Brandschutz in der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA)

Die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) stellt im Hinblick auf den Brandschutz besondere  Anforderungen an Architekten und Brandschutzplaner. Kaum ein Bereich ist komplexer und gewerkübergreifender: Die verschiedensten Gewerke kommen hier zusammen und greifen mit Kabeln,  Leitungen und Rohren in die feuerwiderstandsfähige Bausubstanz ein. Jeder nachträgliche Änderungswunsch des Bauherrn im Bereich wirkt sich direkt auf den Brandschutz  und die Nachweisführung aus. Obwohl der Brandschutz in der TGA die absolute Schnittstelle darstellt, sind die Regeln des Brandschutzes für die einzelnen Gewerke zum Teil sehr unterschiedlich. Darüber hinaus sind sie permanent dynamischen Änderung bei Planung, Einstellung, Prüfung und Abnahme unterworfen.

SEMINARINHALTE:

■ Grundlagen der MBO und abweichende Regelungen in den Ländern
■ Anwendung der aktuellen MVV TB in Verbindung mit gebäudetechnischen Anlagen
■ Anwendungsbereich der Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR, Abschnitt 1 bis 4)
■ Betriebsräume für elektrische Anlagen (EltbauVO)
■ Elektrische Leitungsanlagen mit Funktionserhalt (MLAR, Abschnitt 5)
■ Betriebsräume für elektrische Anlage (EltbauVO)
■ Anwendungsbereich der Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR)
■ TGA im Bereich notwendiger Flure und Treppenräume
■ Schachtausführungen und Revisionsöffnungsverschlüsse
nach MLAR und DIN 4102-11:2016-05
■ Wirksame Schottungssysteme und deren Nachweisführung und Systeme

Zusatz-Termin (Webinar): 11.09.2023 um 9 – 17 Uhr / € 329,- p.P. zzgl. MwSt.

Referenten: Karl-Heinz Ullrich (Walraven GmbH), PRIORIT AG
Hauptreferent: Frank Möller

Baurechtliche Abweichungen im baulichen und gebäudetechnischen Brandschutz

Planer, Architekten und Verbauern haben in der Praxis einen Spielraum, in dem sie von baurechtlichen Grundlagen abweichen können. Dies betrifft technische Baubestimmungen, nationale Verwendbarkeitsnachweise bzw. Fortschreibungen von Brandschutzkonzepten als Grundlage für die Anpassung der Baugenehmigung. Auch wenn das System flexibel erscheint, bewegen sich die Beteiligten in einem sehr engen formalen Rahmen. Die jeweiligen Maßnahmen müssen ausreichend begründet und dokumentiert werden, um den bauordnungsrechtlichen Vorgaben zu genügen und einem drohenden Haftungsrisiko zu entkommen.

SEMINARINHALTE:

■ Grundlagen der MBO und abweichende Regelungen in den Ländern
■ Anwendungen der aktuellen MVV TB in Verbindung mit gebäudetechnischen Anlagen
■ Dokumentation von Abweichungen im Brandschutzkonzept, baurechtliches Abweichungsmanagement anhand praxisgerechter Beispiele
■ Materielle Abweichungen von der BauO bzw. der SonderbauVO
■ Abweichungen von eingeführten technischen Baubestimmungen auf Grundlage des §85a MBO
■ Wesentliche und nicht wesentliche Abweichung von nationalen Verwendbarkeitsnachweisen (abP/abZ/aBg/ZiE/vBg)
■ Die Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bzw. der vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung (vBg)
■ Haftungsfallen für Planer, Architekten und Errichter im formellen Bauordnungsrecht
■ Feuerwiderstandfähige Konstruktionen als Kompensationsmaßnahme für bauliche Abweichungen und andere Beispiele aus der baulichen Praxis.
■ Umgang mit Abweichungen von Einbausituationen im Bereich von Schottungsmaßnahmen
■ Diskussion von Beispielen und Aufgabenstellungen der Teilnehmer

Termin:  07.11.2023 von 9 -17 Uhr / € 359,- p.P. zzgl. MwSt. 

Referenten: Karl-Heinz Ullrich (Walraven GmbH), PRIORIT AG
Hauptreferent: Dipl.-Ing. Manfred Lippe

Know-how beim baulichen Brandsschutz – Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik

Im Zusammenhang mit den Gewerken Klima und Sanitär steht der Umweltschutz im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Tatsächlich aber sind die endlosen Lüftungs- und Rohrleitungen eine besondere Herausforderung für den Brandschutzplaner, die Brandschutzfachbetriebe und die ausführenden Gewerke Heizung, Sanitär und Klima. Darüber hinaus haben Bauherren häufig Änderungswünsche für diese Gewerke. Die normenkonforme, gesetzmäßige Umsetzung im Nachhinein erfordert absolutes Spezialwissen. Im Rahmen von Totalsanierungen der TGA in Bestandsgebäuden bringt meist eine Kombination aus Fachwissen, Kreativität und Erfahrung die Lösung. Schnittstellen zu anderen Ausbaugewerken müssen dabei rechtzeitig erkannt werden.

SEMINARINHALTE:

■ Grundlagen der jeweiligen Landesbauordnung
■ Anwendungsbereich der Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)
■ Rohrleitungen (nichtbrennbare/brennbare) in notwendigen Fluren und Treppenräumen
■ Befestigung von Rohrleitungen mit Brandschutzanforderungen
■ Schnittstellen zum Trockenbau (Wände und Decken)
■ Schnittstellen zu anderen Gewerken der TGA
■ Unterschied zwischen Theorie und Praxis
■ Wirksame Abschottungssysteme und deren Nachweisführung
■ Abschottungssystemen an der Musterwand geklärt
■ Anforderungen an Bestandsgebäude
■ Gemeinsame Belegung von Durchbrüchen bei hoher Installationsdichte (MLAR und DIN 4102-Teil 11), Beispiele aus der Praxis
■ Abweichungen von Verwendbarkeitsnachweisen

Termin: 07.12.2023 von 9 – 17 Uhr / € 359,- p.P. zzgl. Mwst.

Zum Anmeldeformular

Referenten: Karl-Heinz Ullrich (Walraven GmbH)
Hauptreferent: Christian Benz

Baulicher Brandschutz in Kindergärten und Schulen

Der Brandschutz in Kindertagesstätten und Schulen stellt besonders hohe Anforderungen. Vieles ist für die Planenden zu berücksichtigen, so zum Beispiel auch, dass kleine Kinder noch nicht gut Treppen steigen können. Zudem gilt beim Brandschutz das Schottungsprinzip, dabei sollten Bewegungsdrang und Kreativität der Kinder nicht unnötig eingeengt werden. Da die Einrichtungsräume unterschiedlich genutzt werden, ist der Brandschutz hier schwer umzusetzen.

Im Bereich der Flucht- und Rettungswege kommt dem Brandschutz zudem eine besondere Rolle zu. Das normale Bauordnungsrecht definiert Fluchtwege nach dem vermuteten Fluchtverhalten von Erwachsenen. Das Flucht-, Angst- und Panikverhalten von Kindern unterscheidet sich im Vergleich zum dem von Erwachsenen jedoch völlig. Obwohl die gesellschaftliche Akzeptanz, in diesen Bereichen ein Risiko einzugehen, bei null liegt, besteht Regelungsunsicherheit und oft massiver Sanierungsstau.

SEMINARINHALTE:

■ Bauordnungsrechtliche Grundlagen
■ Spezifische Probleme im Bereich der Selbstrettung
■ Grundsätzliche organisatorische Überlegungen
■ Spezifische Risiken in Kindergärten und Schulen
■ Grundsätze der Gebäudesicherheit in Kindergärten und Schulen
■ Beispiele von Planungskonzepten

Termin: 23.02.2023 und 29.08.2023 von 9 – 16.30 Uhr / € 359,- p.P. zzgl. MwSt.

Referenten: Stöbich
Hauptreferent: Rolf König

Brandschutz in Krankenhäusern: Wie Sie die Herausforderung meistern

Für Fachplaner und Architekten ist die brandschutztechnische Sanierung und der Neubau von Krankenhäusern eine Herausforderung. Es ist hier zu berücksichtigen, dass sich viele Patienten im Brandfall nicht selbst retten können. Hinzu kommt die Komplexität der Gebäude, deren spezifische technische Gebäudeausstattung und die Medienversorgung der Stationen besondere Schottungsmaßnahmen erfordern. Die Einrichtung von Laboren und sonstigen Bereichen, in denen Risikostoffe gelagert werden, müssen unter Beachtung des Arbeitsschutzes separat geplant werden. Die Nutzervielfalt und der unkontrollierte Besucherstrom bergen weitere Risiken.

SEMINARINHALTE:

■ Gesetzliche Grundlagen im Überblick
■ Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz in Krankenhäusern
■ Baulichen Brandschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der landesspezifischen rechtlichen Grundlagen
■ Organisatorischer Brandschutz unter Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten un der Betriebssicherheitsverordnung
■ Besonderheiten, die bei der Ausführung von Rettungswegen zu beachten sind
■ Besonderheiten bei der Planung
■ Brandschutzpraxis: Bauliche Lösungen zur Sicherung von notwendigen Fluren und Treppenräumen. Anforderungen an den Funktionserhalt zur Sicherung von Systemen und zur Fluchtwegsicherung
■ Praktische Möglichkeiten und rechtliche Voraussetzungen des Einsatzes von Brandschutzlösungen und Rauchabschlüssen

Termin: 26.04.2023  in Hanau von 9 – 16.30 Uhr / € 359,- p.P. zzgl. MwSt.

Referenten: PRIORIT AG, Strulik
Hauptreferent: Prof. Dr.-Ing. habil. Gerd Geburtig

Pflichtdokumentation für Planer, Bauherren & Unternehmer: An- und Verwendbarkeitsnachweise
Technische Regeln und bauaufsichtliche Anforderungen

Seit Bekanntgabe der neuen MBO 2016 wurden in allen Bundesländern neue Landesbauordnungen eingeführt. Planer, Objektüberwacher und ausführende Unternehmer sind jetzt mit neuen Anwendbarkeitsnachweisen konfrontiert, die für Bauarten im Brandschutz relevant sind, wie zum Beispiel der „Allgemeinen Bauartgenehmigung“ (abG). Sich erst nach der Ausschreibung mit den baurechtlich erforderlichen Nachweisdokumenten auseinanderzusetzen – oder gar am Ende einer Baumaßnahme – bedeutet in der Regel Stress und mehr Aufwand.
▪ Wie ist die rechtliche Bedeutung dieses Anwendbarkeitsnachweises (abG)?
▪ Wie verhalten sich die Anforderungen mit europäischen Nachweisen (CE-Leistungserklärung)?
▪ Wie geht man hierbei und im Allgemeinen mit Abweichungen bei Bauprodukten und Bauarten um?
▪ Wer muss öffentlich-rechtlich die Übereinstimmung zur Abnahme bestätigen?
Daneben ergeben sich aus der neuen zentralen Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), die in der neuen Version 2020 veröffentlicht wurde, zusätzlich wichtige Anforderungen in Bezug auf die Planung, Ausschreibung und Abnahme von Bauleistungen. Zusätzlich finden sich in der MVV TB viele nationale Anwendungsregeln für europäische Bauprodukte, die in den Geltungsbereich der Bauproduktenverordnung fallen. Werden diese nicht beachtet, droht Ungemach bei der privatrechtlichen Abnahme. Auch für Bauherren ergeben sich Neuerungen aus dem aktuellen Baurecht, z. B. die öffentlich-rechtliche Verpflichtung Baudokumentationen vorzuhalten.

SEMINARINHALTE:

■ Bedeutung und Notwendigkeit von An- und Verwendbarkeitsnachweisen
■ Chancen und Grenzen von Bauprodukten, wenn es brennt
■ Arten von An- und Verwendbarkeitsnachweisen
■ Neuer Anwendbarkeitsnachweis: die allgemeine Bauartgenehmigung
■ Europäische Verwendbarkeitsnachweise (CE-Kennzeichnung)
■ Nationale Anwendungsregeln der MVV TB 2020 (und vorheriger Fassungen)
■ Wer bestätigt jeweils die Übereinstimmung?
■ Was benötigt man als Planer für die Entwurfs- und Ausführungsplanung?
■ Was benötigen Bauleiter, Unternehmer und Abnehmender an Dokumentation?
■ Neue Pflichten für Bauherren

Termin: 14.09.2023  in Hanau von 9 – 17 Uhr / € 359,- p.P. zzgl. MwSt.

Referenten: Karl-Heinz Ullrich (Walraven GmbH), Strulik
Hauptreferent: Dipl.-Ing. Karl-Olaf Kaiser

Brandschutztechnische Beurteilung von Bauteilen in Bestandsgebäuden

Die meisten Bauleistungen finden heute in Bestandsgebäuden statt. Brandschutzkonzepte müssen dabei die bestehende Bausubstanz berücksichtigen. Dies erweist sich häufig als Herausforderung, da die Bewertung der Bausubstanz meist außerhalb der üblichen zerstörerischen Prüfung und Klassifikationsmethoden für neue Bauprodukte und Bauarten erfolgt. Um innerhalb der Abweichungsbegründungen sicher zu argumentieren, wird der Konzeptersteller hier auf Erfahrungswerte zurückgreifen müssen. Der Brandschutz ist dabei im Lichte des bauordnungsrechtlichen Gefahrenbegriffs und des Bestandschutzes zu betrachten. Hierbei sind bauordnungsrechtliche relevante Unterschiede zwischen einer Sanierung und einer denkmalpflegerischen Behandlung zu beachten. Ein Kern der Aufgabenstellung ist die Abwägung der Risiken unter Berücksichtigung des Wunsches nach Erhalt historischer Bausubstanz und realer Gefahr.

SEMINARINHALTE:

■ Entwicklung der nationalen Brandschutzvorschriften bis ins 21. Jahrhundert
■ Bauordnungsrechtlich relevante Regelwerke
■ Praxisbeispiele aus den Bereichen Sanierung und Denkmalpflege
■ Spezielle Schottungssysteme für Bestandsbauten
■ Brandschutztechnische Bestandsaufnahme
■ Allgemeine Beurteilung von Bestandsbauteilen innerhalb eines Brandschutzkonzeptes
■ Inhalte und Integration historischer Quellen
■ Bauordnungs- und zivilrechtliche Fragestellungen
■ Argumentationshilfen für die Prüfung von Brandschutzkonzepten
■ Beurteilung besonders relevanter ausgewählter Bestandsbauteile
■ Auswertung von spezifischen Brandereignissen
■ Beurteilung von Bestandsbausubstanzen durch Materialprüfungen und Bestandsmaterialuntersuchungen

Termin: 15.11.2023  in Hanau von 9 – 16.30 Uhr / € 359,- p.P. zzgl. MwSt.

Referenten: Stöbich
Hauptreferent: Prof. Dr.-Ing. habil Gerd Geburtig

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