zur Abschottung von Gussrohren in R90-Qualität nach DIN 4102-11 nur in Massivdecken mit Brandschutzanforderungen nach MBO bzw. MLAR/LAR/RbALei und R90 Rohrabschottungen in F90 Bauteilen
Nullabstand zu Abschottungen mit Pacifyre® IWM III Brandschutzbandage, Pacifyre® EFC Brandschutzmanschette und Pacifyre® M Rohrummantelung sowie zu Metallrohren mit Steinwolle (≥80 kg/m³)(Typ RS 800)
keine zusätzliche Schachtung in Kellerräumen notwendig
zur Abschottung von Kabelleerrohren in S90-Qualität nach DIN 4102-9 auf Wänden (leichte Trennwände und Massivwände) und unter Decken mit Brandschutzanforderungen nach MBO bzw. MLAR/LAR/RbALei
auf beiden Seiten der Wand bzw. an der Unterseite der Decke zu montieren
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