Schallschutz in der TGA

Wissenswertes zu Anforderungen an den Schallschutz in Wohngebäuden, Schulen, Krankenhäusern, Hotels und Bürobauten, einem sensiblen und gleichzeitig heiklen Problem der technischen Gebäudeausrüstung.

Einflussfaktoren auf Geräusche

Bauakustik und Schallschutz sind schwierige und selbst vielen Baupraktikern in ihrer gesamten Vielschichtigkeit nur schwer zugängliche Themen. Denn im Gegensatz zu statischen Bauteilen ohne Bewegungsfunktionen finden in Leitungen, Armaturen und anderen Geräten der Haustechnik instationäre Strömungsvorgänge und mechanische Funktionen verschiedenster Art statt. Welche Geräusche dadurch übertragen werden, und wie sie sich ausbreiten, beeinflussen im Wesentlichen:

  • der Grundriss des Gebäudes
  • die Bauart und die -stoffe des Gebäudes
  • die Leitungsführung
  • die Baustoffe und -teile der haustechnischen Anlage
  • der Verbund von Installation und Bauwerk
  • die Betriebsbedingungen
  • die Bedienung durch den Nutzer.

Allein die Anzahl der genannten Einflussfaktoren lässt die Schwierigkeit erahnen, das akustische Verhalten einer haustechnischen Anlage vorherzusehen.

Normen und Vorschriften

1944 erstmals erschienen, beschreibt die DIN 4109 Mindestanforderungen an den Schallschutz und führte im Laufe der Zeit zu einem hohen schallschutztechnischen Standard des Bauwesens in der Bundesrepublik Deutschland.

Die technische Richtlinie wurde 1989 neu überarbeitet und in diesem Zuge ergänzt von einem Bereich „Schallschutz im Hochbau“. Zwölf Jahre später erhielten die bis dahin zulässigen Schalldruckpegel noch einmal eine Anpassung an die veränderten Anforderungen an Wohngebäude.

Begriffe: Schall, Körperschall, Luftschall, Trittschall, Wasserschall
Schallschutz, Schalldämmung, Schallabsorption

Schallschutz Begriffe Körperschall Luftschall Trittschall Wasserschall

Begriffe Schallschutz Schalldämmung Schallabsorption

 Anforderungen – Schutzbedürftige, laute und besonders laute Räume

Die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ enthält (mit ihren Beiblättern) die Teile:

  • Anforderungen und Nachweise
  • Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren
  • Hinweise zur Planung und Ausführung
  • Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz
  • Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich

Die Norm gilt unter anderem zum Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen von Betrieben im selben Gebäude oder in baulich damit verbundenen Gebäuden.

Schutzbedürftige Räume sind Aufenthaltsräume, soweit sie gegen Geräusche zu schützen sind, wie zum Beispiel

  • Wohnräume
  • Schlafräume, einschließlich Bettenräume in Krankenhäusern
  • Unterrichtsräume in Schulen
  • Büroräume.

Laute Räume sind

  • Räume, in denen häufigere und größere Körperschallanregungen als in Wohnungen stattfinden, wie zum Beispiel Heizungsräume.
  • Räume, in denen der maximale Schalldruckpegel 75 dB (A) nicht übersteigt und die Körperschallanregung nicht größer ist als in Bädern, WCs oder Küchen.

Besonders laute Räume sind unter anderem:

  • Räume mit besonders lauten haustechnischen Anlagen > 75 dB (A)
  • Küchenräume von Krankenhäusern, Gaststätten, etc.

Zulässige Schallpegel in schutzbedürftigen Räumen

Tabelle Zulässige Schallpegel in schutzbedürftigen Räumen

Anforderungen an Mehrfamilienhäuser

Mindestanforderungen zur Vermeidung unzumutbarer Belästigungen zwischen fremden Wohnungen bestimmen Werte der DIN 4109. Sie ist verbindliche Mindestanforderung ab einem Zweifamilienhaus. Da die dort festgelegten Werte noch keine Schalldämmqualität darstellen, sind zusätzlich im Beiblatt 2 zur DIN 4109 „Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz“ Empfehlungen aufgeführt, deren Einhaltung zu einer Minderung der Belästigung durch Schallübertragung führen.

Eine weitere Orientierungshilfe ist die vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI) herausgegebene Richtlinie 4100, mit deren Hilfe privatrechtliche Vereinbarungen zum Schallschutz getroffen werden können. Die VDI 4100 unterscheidet drei Schallschutzstufen (SSt),

– deren Werte der SSt I identisch mit der DIN 4109 für Einfamilien-,   Reihen- und Doppelhäuser ist.

– SSt II entspricht im Wesentlichen den Vorschlägen für einen erhöhten   Schallschutz nach DIN 4109, Beiblatt 2.

– Die SSt III stellt praktisch die „Komfortstufe“ dar.

Welcher Schallschutz bei der Errichtung zum Beispiel eines Doppelhauses geschuldet wird, ergibt sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Wie diese aussehen könnte, zeigt die Deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA) in der DEGA-Empfehlung 103. In Ergänzung der Schallschutzanforderungen der Norm DIN 4109 definiert sie sieben Schallschutzklassen für die Bewertung von Wohnräumen oder Gebäuden mit Wohnräumen. Mit Hilfe der sieben Klassen kann der gewünschte Schallschutz in der Planungsphase festgelegt oder können bestehende Gebäude aufgrund des tatsächlich erzielten Schallschutzes eingeordnet und mit anderen Gebäuden verglichen werden.

Die aktuellen Anforderungen der DIN 4109 sehen in ihrer Zielsetzung vor, Menschen in Aufenthaltsräumen vor „unzumutbaren Belästigungen“ durch Schallübertragung zu schützen. Ein Erwerber einer Wohnung oder eines Doppelhauses erwartet meist mehr. Er möchte eine Ausführung, die dem üblichen Qualitäts- und Komfort-Standard entspricht. Maßstab im Hinblick auf den Schallschutz ist der aktuelle „Stand der Technik“. Mindestens ein Schallschutzniveau der „mittleren Art und Güte“ ist gefragt. Ein Schallschutz, der bei mängelfreier Ausführung des geplanten Bauteils durchschnittlich zu erwarten ist. Ist das geschuldete Niveau bereits vor der Bauausführung schriftlich festgelegt, verhindert es im Nachhinein Unstimmigkeiten.

Eine Neuauflage der DIN 4109 mit einer Umstellung der Berechnungsmethode des Schallschutzniveaus auf die europäische EN 12354 ist angekündigt.

Besonderheiten bei Wasserinstallationen

a) Trinkwasserinstallation
Bei der Befestigung von Rohren für die Trinkwasserinstallation ist darauf zu achten, dass die Rohrschellen

1. über Schallschutzzeugnisse namhafter Prüfanstalten verfügen, es sind Rohrschellen „Schallschutzgeprüft gemäß DIN 4109“ zu verwenden Diese Anforderung erfüllen zum Beispiel nicht Rohrschellen mit Moosgummieinlagen oder Spitzrohrschellen ohne Einlage.

2. geprüfte Qualität haben. Vorschriftsmäßige und normgerechte Schellen sind ebenso witterungs-, alterungs- wie UV-beständig und verfügen über entsprechende Zertifikate für die Gummiqualität der Einlagen.

b) Abwasserleitungen
Ein Problem stellte für jeden Installateur lange Zeit die Berücksichtigung des Schallschutzes bei der Befestigung von Abwasserleitungen aus Guss oder Kunststoff dar.

Heute gibt es Lösungen, die Abwasserleitungen akustisch entkoppeln. Dank ihnen können an keiner Stelle Schallbrücken in Form von Baukörperberüh-rungen entstehen. Ein Beispiel ist die körperschallgedämmte Walraven BISMAT® 1000 Stützbefestigung für Gusseisen- und Kunststoff-Abwasserleitungen. Eine Montage mit der aus der Fixierschelle Walraven BISMAT® SX und der Stützschelle Walraven BISMAT® SL bestehenden Befestigung stellt die akustische Entkopplung vom Baukörper sicher. (s.  unten „Montage und Anordnung der Stützbefestigung (Beispiel Walraven BISMAT® 1000 Stützbefestigung)“)

Nach der Schallschutznorm DIN 4109/A1-2001-01 (Tabelle 4 (s. „Zulässige Schallpegel in schutzbedürftigen Räumen“) ) dürfen die zulässigen Restschallwerte in schutzbedürftigen Räumen, ausgehend von Geräuschen bei der Wasserinstallation (Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen gemeinsam), 30 dB (A) bei Wohn- und Schlafräumen und 35 dB (A) bei Unterrichts- und Arbeitsräumen nicht überschreiten. Die Walraven BISMAT 1000 erreicht in Verbindung mit dem Misselsystem-Abwasser-MSA/Volumenstrom 1 l/s deutlich niedrigere Restschallwerte:
Gussrohr                            11,7 dB (A)
Kunststoffrohr                   11,5 dB (A)

Montage und Anordnung der Stützbefestigung (Beispiel Walraven BISMAT® 1000 Stützbefestigung)

Montage und Anordnung der Stützbefestigung (Beispiel BISMAT® 1000 Stützbefestigung)

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