Bau- und Brandschutzvorschriften

Musterbauordnung (MBO)

Die Musterbauordnung (MBO) dient den Bundesländern als Standard- und Mindestbauordnung für die jeweilige Landesbauordnung. Mehr zur MBO

Landesbauordnungen (LBO)

Die Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer wurden Schritt für Schritt auf Grundlage der MBO baurechtlich im jeweiligen Bundesland als Landesbauordnung eingeführt.

Eingeführte technische Baubestimmungen (ETB)

In der Liste der Eingeführten technischen Baubestimmungen (ETB) sind die technischen Regeln (Richtlinien und Normen) aufgeführt, die es zu beachten gilt

  • bei der Installation
  • bei der Planung
  • bei Erstellung eines Brandschutzkonzeptes.

Ein Verzeichnis der ETB auf is-argebau.de, Detaillisten der ETB auf den Webseiten der jeweiligen Bundesländer.

Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)

Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) befasst sich hauptsächlich mit der Verlegung von Leitungsanlagen in Flucht- und Rettungswegen, den Durchführungen durch klassifizierte Wände und Decken und dem elektrischen Funktionserhalt.

Gebäudebereiche mit erhöhter Brandlast

In Gebäudebereichen mit erhöhter Brandlast kommen unter Umständen mitgeltende Richtlinien bzw. Verordnungen zum Tragen, die zwingend eingehalten werden müssen. Zu diesen besonderen Räumen gehören zum Beispiel Heizräume, Räume in denen eine Heizungsanlage aufgestellt ist (Aufstellräume für Feuerstätten), Brennstofflagerräume oder Tiefgaragen, wenn sie innerhalb von Gebäuden angeordnet sind.

Muster-Feuerungsverordnung

Die wesentlichen baurechtlichen Anforderungen an Feuerungsanlagen sind in § 42 „Feuerungsanlagen“ MBO 2002 zusammengefasst. § 5 (in Zusammenhang mit § 6) der Muster-Feuerungsverordnung (M-FeuVO) regelt die Anforderungen der Räume, in denen Feuerstätten aufgestellt werden.

Bei Heiz- und Aufstellräumen ist darauf zu achten, dass neben den Anforderungen der MBO bzw. LBO auch die der Feuerungsverordnung (FeuVO) und der Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI) sowie der Technischen Regeln Ölanlagen (TRÖL) eingehalten werden.

Bei Brennstofflagerräumen sind neben der MBO und LBO auch die Anforderungen der MFeuVO einzuhalten.

Muster-Garagenverordnung

In der Muster-Garagenverordnung (M-GarVO) werden unter anderem Tiefgaragen beschrieben und deren baurechtliche Anforderungen an den Brandschutz festgelegt.

Weitere Regelwerke

Neben den genannten Verordnungen gelten gegebenenfalls weitere Regelwerke:

  • Beherbergungsstättenverordnung – MBeVO (Fassung 05.2014)
  • Hochhausrichtlinie – MHHR (Fassung 04.2008)
  • Holzbau-Richtlinie – MHolzBauRL (Fassung 09.2024)
  • Industriebau-Richtlinie – MIndBauRL (Fassung 05.2019)
  • Leitungsanlagen-Richtlinie – MLAR (Fassung 02.2015)
  • Lüftungsanlagen-Richtlinie – M-LüAR (Fassung: 09.2005)
  • Schulbau-Richtlinie – MSchulbauR (Fassung 04.2009)
  • Systemböden-Richtlinie – MSysBöR (Fassung 07.2005)
  • Verkaufsstättenverordnung – MVkVO (Fassung 09.1995)
  • Versammlungsstättenverordnung – MVStättV (Fassung 06.2005)

Weitere Normen enthalten Anforderungen an den Brandschutz: DIN 4102 bzw. DIN EN 1366, DIN EN 13501. Zudem sind die Richtlinien bzw. Normen zum Schall- und Wärmeschutz (zum Beispiel DIN 4109) sowie der Trinkwasserverordnung (DIN 1988) einzuhalten.

Haben Sie Fragen zu den genannten Regelwerken, kontaktieren Sie uns gerne!

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